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Leiter­­/­­-in Streifendienst Städtischer Vollzugsdienst (m/w/d) 14.11.2024 Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart
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Leiter/-in Streifendienst Städtischer Vollzugsdienst (m/w/d)
Stuttgart
Aktualität: 14.11.2024

Anzeigeninhalt:

14.11.2024, Landeshauptstadt Stuttgart
Stuttgart
Leiter/-in Streifendienst Städtischer Vollzugsdienst (m/w/d)
Über uns:
Der Städtische Vollzugsdienst des Amts für öffentliche Ordnung ist unter anderem für präventiv-polizeibehördliche Aufgaben im Außendienst zuständig und im gesamten Stuttgarter Stadtgebiet tätig.
Aufgaben:
  • Sie leiten den Streifendienst, den Tiernotdienst sowie die Quarantänestation im Städtischen Vollzugsdienst und sind Sicherheitsbeauftragte/-r
  • Sie nehmen die Dienst- und Fachaufsicht für die Mitarbeitenden in Ihrem Bereich wahr
  • Sie planen, koordinieren und überwachen die Arbeitsabläufe hinsichtlich einer einheitlichen und rechtskonformen sowie effizienten und effektiven Vorgehensweise
  • Sie prüfen und entscheiden in tatsächlich oder rechtlich schwierigen Einzel- und Sonderfällen und unterstützen die Mitarbeitenden als Ansprechpartner/-in in komplexen und kritischen Fallkonstellationen
  • Sie koordinieren die Einsätze zur Überprüfung beim Schutz von und vor Tieren (Tierhaltungsüberprüfungen)
  • Sie vertreten die Sachgebietsleitung des Städtischen Vollzugsdienstes
  • Eine Änderung oder Ergänzung des Aufgabengebiets bleibt vorbehalten.
Qualifikationen:
  • Sie haben einen Abschluss als Diplom-Verwaltungswirt/-in bzw. Bachelor of Arts Public Management, als Verwaltungsfachwirt/-in oder sind Beamter/Beamtin des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes oder
  • Sie haben ein abgeschlossenes Studium und können tiefere Fachkenntnisse durch mehrjährige Berufserfahrung in der Ordnungsverwaltung nachweisen
  • Bewerben können sich auch Beamt/-innen des mittleren Verwaltungsdienstes, welche die Bereitschaft und Voraussetzungen mitbringen, den Aufstiegslehrgang erfolgreich abzuschließen
  • Bewerben können sich auch Beschäftigte, welche die Bereitschaft und Voraussetzungen haben, die Qualifizierungsmaßnahme als Verwaltungsfachwirt/-in zu absolvieren
  • Führungserfahrung, vorzugsweise in der Ordnungsverwaltung, ist von Vorteil
  • Kenntnisse im allgemeinen Verwaltungsrecht und Polizeirecht sind von Vorteil
  • Führerschein der Klasse B (ein Nachweis ist der Bewerbung beizufügen)
  • Waffenrechtliche Eignung und Zuverlässigkeit
  • Sie haben ein sicheres Auftreten, Durchsetzungsvermögen, Verhandlungsgeschick und die Fähigkeit zum vernetzten, strategischen und interdisziplinären Denken
  • Sie zeichnen sich durch ein hohes Maß an Sozialkompetenz und Verantwortungsbewusstsein aus
  • Sie haben die Fähigkeit, auch bei hohem Arbeitsanfall handlungs- und entscheidungsfähig zu bleiben und dabei selbstständig und gewissenhaft zu arbeiten
Wir bieten:
  • Einen zukunftssicheren Arbeitsplatz
  • Persönliche und fachliche Weiterentwicklung durch unseren BildungsCampus
  • Gesundheitsmanagement und Sportangebote
  • Ein kostenfreies Deutschlandticket für den ÖPNV
  • Das Fahrradleasing-Angebot "StuttRad"
  • Betriebliche Altersvorsorge und Jahressonderzahlung
  • Stuttgart-Zulage für Tarifbeschäftigte - bis zu 150 EUR monatlich
  • Attraktive Personalwohnungen im Stadtgebiet Stuttgart
  • Vergünstigtes Mittagessen
  • Wir bieten Ihnen eine Stelle der Besoldungsgruppe A 11 / Entgeltgruppe 10 TVöD.
Unser Kontakt:
Für nähere Auskünfte zur Tätigkeit steht Ihnen Regina Berndt unter 0711 216-91914 oder regina.berndt@stuttgart.de gerne zur Verfügung. Für personalrechtliche Fragen zum Verfahren wenden Sie sich bitte an Lisanne Broens unter 0711 216-57474 oder poststelle.32-bewerbungen@stuttgart.de . Alle weiteren Informationen zu unseren vielfältigen Karrieremöglichkeiten finden Sie unter www.stuttgart.de/karriere . Www.stuttgart.de/jobs
Weitere Informationen:
Wir begrüßen Bewerbungen von Schwerbehinderten und Gleichgestellten, diese werden bei entsprechender Eignung vorrangig berücksichtigt. Teilzeitarbeit ist bei allen Stellen möglich, sofern in der Ausschreibung nichts anderes angegeben ist.

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