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Expertin bzw. Experte IT-Sicherheitsarchitektur bzw. Cyber Security (m/w/d)
Nürnberg
Aktualität: 30.05.2023
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30.05.2023, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Nürnberg
Expertin bzw. Experte IT-Sicherheitsarchitektur bzw. Cyber Security (m/w/d)
Als Expertin bzw. Experte im Bereich IT-Sicherheitsarchitektur bzw. Cyber Security beraten und unterstützen Sie die Softwareentwicklung bzw. das IT-Produktmanagement in Fragen des operativen IT-Sicherheitsmanagements
Zudem erstellen und pflegen Sie Rahmenvorgaben sowie IT-Sicherheitsrichtlinien für die Softwareentwicklung und sind für die Qualitätssicherung der IT-Sicherheit in den Architekturen und Lösungskonzepten der Softwareentwicklung zuständig
In Ihren Aufgabenbereich fallen die konzeptionelle Entwicklung und inhaltliche Planung des IT-Sicherheitsarchitektur-Modells, indem Sie IT-Sicherheitsleistungen zusammenführen und in ein Gesamtarchitekturmodell der IT des Bundesamtes integrieren
Darüber hinaus koordinieren Sie die Erstellung und Fortschreibung von IT-Sicherheitskonzepten und -Maßnahmen; Sie begleiten Migrationsprojekte in Richtung Micro Services und Cloud-native, dabei stellen Sie die IT-sicherheitsrelevanten Anforderungen sicher
Ebenso evaluieren Sie Services, Produkte und innovative Technologien der Cyber Security und wählen diese für den Einsatz im Bundesamt aus
Sie verfügen über ein abgeschlossenes (Fach-)Hochschulstudium auf mindestens Bachelorniveau der Fachrichtung Informatik, Wirtschaftsinformatik, Mathematik oder eines anderen einschlägigen Studiums mit informationstechnischen Schwerpunkten bzw. einen abgeschlossenen MINT-Beruf mit informationstechnischen Schwerpunkten
Alternativ verfügen Sie über einen gleichwertigen Abschluss der genannten Fachrichtungen*
Sie können sich bereits bewerben, wenn Sie innerhalb von drei Monaten nach dem Ende der Bewerbungsfrist Ihr Studium abschließen; das endgültige Zeugnis ist bei Bekanntgabe nachzureichen
Bewerbungsberechtigt sind zudem Personen, die über eine mindestens dreijährige Berufserfahrung auf einem IT-Arbeitsplatz, der mit Entgeltgruppe 10 bis 12, Teil III, Abschnitt 24 TV EntgO Bund, zu bewerten wäre, verfügen
Sofern Sie Ihren Standort bundesweit außerhalb der BAMF-Zentrale (Nürnberg) wählen, verfügen Sie über die Flexibilität, ein- bis zweimal im Quartal ein- bis mehrtägige, anlassbezogene Dienstreisen im Bundesgebiet wahrzunehmen
Für diese Tätigkeit sind nachgewiesene Kenntnisse und Berufserfahrungen im IT-Bereich förderlich (vorzugsweise Tätigkeit in mindestens einem der folgenden Bereiche: IT-Sicherheit / Cyber Security, IT-Architektur / Enterprise Architecture Management bzw. Datenschutz in der Informationstechnik)
Förderlich sind nachgewiesene Kenntnisse in der IT-Grundschutz-Methodik bzw. den BSI-Richtlinien sowie den gängigen Informationssicherheitsstandards und den IT-sicherheitsrelevanten Technologien
Kenntnisse in TCP/IP, Netzwerk-Technologien, Firewall-Systemen, Web Application Security, Identitäts- und Zugriffsmanagement sowie Sicherheits- / Schwachstellen-Scans sind wünschenswert
Idealerweise haben Sie bereits Erfahrung in der Erstellung von Softwarearchitektur-Modellen bzw. Netzplänen und der Nutzung von Standard-Modellierungssprachen
Da für die Ausübung der Tätigkeit eine einfache Sicherheitsüberprüfung (SÜ1) gemäß § 5 AsylG i.V.m. § 8 SÜG erforderlich ist, bringen Sie die Bereitschaft mit, diese zu durchlaufen
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