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Referentin/Referent für den Vollzug des Kreislauswirtschaftsrechtes (w/m/d)
Berlin
Aktualität: 23.07.2024

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23.07.2024, Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Berlin
Referentin/Referent für den Vollzug des Kreislauswirtschaftsrechtes (w/m/d)
Aufgaben:
Vollzug des Kreislaufwirtschaftsrechts, sonstige nicht anlagenbezogene Vollzugsaufgaben der Abfallentsorgung Entwicklung, Erarbeitung, Umsetzung und Steuerung von Vollzugskonzepten und -strategien Eigenständige Steuerung der Organisation von Arbeitsabläufen zur Sicherstellung eines effektiven Dienstbetriebes in der 11 Mitarbeiter*innen zählenden Gruppe Verwaltungsrechtliche Grundsatzangelegenheiten für den Vollzug des Kreislaufwirtschaftsrechts Zusammenarbeit mit der Gruppenleitung bei bzw. teilweise eigenständige Steuerung der Organisation von Arbeitsabläufen zur Sicherstellung eines effektiven Dienstbetriebes, auch mit dem Ziel eines einheitlichen Vollzugs in den Bundesländern Durchführung / Begleitung von besonders komplexen oder schwierigen Verwaltungs- und Ordnungswidrigkeitsverfahren Erlass und Durchsetzung entsprechender Verwaltungsakte und Einzelanordnungen Prüfung der eingehenden Anzeigen und Entscheidung über ordnungsbehördliche Handlung Begleitung von Gerichtsverfahren, Gespräche mit Rechtsbeiständen Anleitung von Mitarbeitenden; Festlegung von Schwerpunktkontrollen und Priorisierungen, Abstimmung mit weiteren zuständigen Behörden Durchführung von internen Schulungen Durchführung von Ortsterminen im Zuge von Kontrollen
Qualifikationen:
Formale Voraussetzungen: Erfüllung der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt des allgemeinen Verwaltungsdienstes, Laufbahnzweig nichttechnischer Verwaltungsdienst Das Anforderungsprofil ist Bestandteil der Stellenausschreibung und kann im beigefügten PDF unter "Weitere Informationen" eingesehen werden. Das Anforderungsprofil ist Grundlage für die Bewertung der Arbeitsleistung von eingearbeiteten Beschäftigten. Es vermittelt aber auch einen Eindruck, auf welche fachlichen und außerfachlichen Kompetenzen ein Augenmerk gelegt wird. Die Stellenausschreibung sowie das Anforderungsprofil sind nach Ende der Bewerbungsfrist nicht mehr sicht- und abrufbar. Es wird daher empfohlen, diese bei Bedarf zu speichern.

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